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Clubstatut (geändert)vom 11.12.2004

  1. Die Vereinigung der RAF 2000 ist eine freiwillige Gemeinschaft von Kletterern , unabhängig von Alter und Geschlecht
  2. Der Club RAF 2000 ist kein eingetragener Verein. Seine Mitglieder stellen sich das Ziel, die klassische Risskletterei zu aktivieren und zu pflegen.
  3. Mitglied kann jeder werden, der das Statut der RAF anerkennt und dessen Mitgliedschaft mehrheitlich (2/3) befürwortet wird. Aufnahmebedingung ist jedoch das Klettern von mindestens 10 Wegen mit Rißcharakter (im Vor- oder Nachstieg), die in den sächsischen Rißlisten (Dr. Brutscher / Grußer) enthalten sind.
  4. Zum Ehrenmitglied kann berufen werden, wer den Club in ehrenwerter Form unterstützt, z.B. durch: finanzielle oder materielle Zuwendungen oder durch Unterstützung bei der sportlichen Entwicklung seiner Mitglieder. Dabei erfordert die Berufung sowohl das Einverständnis der zu ehrenden Person, als auch die für Beschlüsse notwendige 2/3 Zustimmung der Clubmitglieder. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der übrigen Mitglieder, jedoch nicht deren Pflichten
  5. Die Gründung des Clubs erfolgte am 11. Dezember 1999. Anläßlich dieser Gründung findet jährlich ein Stiftungsfest statt, zu dem u.a. neue Mitglieder aufgenommen werden können. Eine Aufnahme von Mitgliedern in deren Abwesenheit ist ausgeschlossen. Zur Aufnahme neuer Mitglieder können Zusatzbedingungen gestellt werden.
  6. Zum Stiftungsfest ist der Clubvorstand zu wählen bzw. zu bestätigen. Er besteht aus max. 3 Mitgliedern. (Vorsitzender / Stellvertreter / Schrift- und Kassenführer).
  7. Jedes Mitglied zahlt einen monatlichen Clubbeitrag von 1,00 €. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 12,00 €, der einmal jährlich, jeweils bis zum 31.01. beim Sekretär einzuzahlen ist. Die Abrechnung des Gesamtbetrages (Clubkasse) erfolgt jeweils zum Stiftungsfest.
  8. Die Teilnahme an Bergfahrten und Clubveranstaltungen bleibt Mitgliedern und Freunden freigestellt.
  9. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist durch Ausschluß oder Austritt möglich. In beiden Fällen bestehen keine materiellen Ansprüche an den Club.
  10. Jede Änderung oder Ergänzung des Statutes muß mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Nachbemerkung:
Unser Freundeskreis besteht unabhängig von einer Mitgliedschaft. Dies gilt auch für die Teilnahme an allen Bergfahrten und Clubveranstaltungen. Der Unterschied besteht nur in der chronistischen Bergfahrtenerfassung, der Auszeichnungsmöglichkeit und dem Recht der Clubeintragung im Gipfelbuch. Bergfreund Uwe Friedrich übernimmt für ein weiteres Jahr Leitung und Bergfreund Peter Hähnel die Schriftführung.

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